§1 Anwendungsbereich – Geltungsbereich
Am Veranstaltungstag gelten u.U. die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und Covid 19 in Brandenburg und das Hygienekonzept des Veranstalters in ihren ggf. aktuellen Fassungen.
(1) Veranstalter von WHL ist die Firma lauf-fuchs vertreten durch Jörn Nilius mit Sitz in 16348 Wandlitz, Nibelungenstraße 15.
(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Veranstalter durchgeführte Veranstaltung mit all seinen Wettbewerben mit Start und Ziel im Strandbad Wandlitzsee sowie auf den offiziellen Laufstrecken gemäß der Ausschreibung und der Genehmigung durch den Landkreis Barnim.
Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis, sind gelegentlichen, inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
§2 Teilnahmebedingungen ¬- Sicherheitsmaßnahmen
(1) Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen der Veranstaltung.
Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass während WHL die Wege und Straßen nicht oder nicht vollständig gesperrt sind. Sämtliche Wege und Straßen können auch von anderen Personen und Fahrzeugen, insbesondere von Anliegern benutzt werden. Es gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (STVO).
(2) Startberechtigt sind alle Personen, wie in der Ausschreibung definiert.
Alle Teilnehmer müssen über einen der Veranstaltung angemessenen Trainingszustand verfügen.
(3) Die Verwendung von Sportgeräten (Nordic¬ Walking¬-Stöcken, Babyjogger o.ä.) ist bei der Veranstaltung nicht zugelassen, ebenso ist das Mitführen von Fahrrädern untersagt.
(4) Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Begleitpersonen und Besucher des Strandbades.
(5) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
(6) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(7) Im Strandbad Wandlitzsee gilt verbindlich für alle Teilnehmer, Begleiter und Besucher die Haus- und Badeordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit Betreten des Strandbadgeländes werden die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen anerkannt.
Am Veranstaltungstag gilt für alle Personen ein Badeverbot im Strandbad.
§3 Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
(1) Die Ausschreibung der Veranstaltung, inklusive der Teilnahmebedingungen wird vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.
(2) Alle Personen, die sich selbst oder andere Läufer für die Veranstaltung anmelden, sind dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
(3) Der Veranstalter beauftragt die Firma davengo GmbH mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu ihr Internetportal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die davengo GmbH eine digitale Bestellbestätigung erstellt und dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt.
(4) Die Firma davengo GmbH übernimmt im Namen des Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmern zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung und dem somit geschlossenen Vertrag als erteilt.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, oder erklärt dem Veranstalter gegenüber vorher seine Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahme- oder ggf. Ticketgebühr.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle Höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter¬ und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen, Epidemie, Pandemie usw.) (vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder behördlichen Anweisungen vor.
§4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach-¬ und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenschutz
(1) Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, mit der der Teilnehmer seine Einwilligung in die beschriebene Datenverarbeitung erklärt. Auf Widerspruchsrechte des Teilnehmers wird in der Datenschutzerklärung jeweils hingewiesen.
§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter einen entsprechenden Dienstleister. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Zeitnahmetransponder werden vor der Ausgabe an die Teilnehmer auf Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer muss auf der Vorderseite des Läufers sichtbar angebracht werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.
(3) Das Wettkampfkomitee behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
Stand: 03/2022